In diesem Bereich finden Sie verschiedene Informationen, Links und Downloads.

DAS ELEKTROAUTO ALS FIRMENWAGEN

Hinweise zur Versteuerung und zu den gesetzlichen Neuregelungen

Auch für Unternehmen macht es besonders in Städten immer mehr Sinn, E-Fahrzeuge einzusetzen, denn Fahrverbote für Verbrenner werden wahrscheinlicher oder wurden bereits umgesetzt. Die Anschaffung von E-Fahrzeugen ist also in vielerlei Hinsicht eine gute Investition in die Zukunft. Seit Anfang 2019 gibt es dank weiterer Steuererleichterung einen zusätzlichen Anreiz für die Anschaffung von E-Autos und Plug-In-Hybriden als Dienstwagen. Mehr Informationen und Tipps zur steuerliche Regelung
finden Sie hier.

Vorübergehende Erwerbstätigkeit eines Selbstständigen in einem anderen Mitgliedsstaat

Laut EU Verordnung sind Dienstreisende verpflichtet, selbst bei kurzfristigen, eintägigen Dienstreisen oder Entsendungen ins Ausland eine A1-Bescheinigung einzuholen und mit sich zu führen. Die Pflicht gilt gleichermaßen für alle abhängig Beschäftigten inkl. Führungskräfte und Mitarbeiter aus Behörden sowie auch für Selbstständige. Die A1-Bescheinigung ist der Nachweis, dass der Arbeitnehmer den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegt und eine doppelte Beitragszahlung somit vermieden wird.

Das benötigte Formular finden Sie hier.